Allgemeine Gesch?ftsbedingungen (AGB)
ELITE Control GmbH
Section 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten f?r alle Vertr?ge, Lieferungen und Leistungen der ELITE Control GmbH im Bereich industrielle Automatisierung, Systemintegration, SPS-Programmierung, Schaltschrankbau, Fernwartung, IIoT, Netzwerk- und IT-Sicherheit.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zugestimmt haben.
Section 2 Vertragsschluss
(1) Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdruecklich als verbindlich bezeichnet.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestaetigung oder durch tatsaechliche Leistungserbringung zustande.
Section 3 Leistungsumfang und ?nderungen
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestaetigung.
(2) ?nderungen und Erweiterungen beduerfen der schriftlichen Vereinbarung.
(3) Technische ?nderungen nach Stand der Technik bleiben vorbehalten, soweit sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Section 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle f?r die Leistung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugriffe und Freigaben rechtzeitig bereit.
(2) Verzoegerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der ELITE Control GmbH.
Section 5 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzueglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug faellig.
(3) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemaess Section 288 BGB.
Section 6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollstaendigen Bezahlung unser Eigentum, soweit rechtlich zul?ssig.
Section 7 Abnahme
(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn eine Abnahme erklaert wird, das System produktiv genutzt wird oder binnen 14 Tagen keine wesentlichen M?ngel schriftlich angezeigt werden.
(2) Unwesentliche M?ngel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Section 8 Gewaehrleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewaehrleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei werkvertraglichen Leistungen betraegt die Gewaehrleistungsfrist 12 Monate ab Abnahme, soweit gesetzlich zul?ssig.
(3) Ausgenommen sind M?ngel infolge unsachgemaesser Nutzung, eigenmaechtiger ?nderungen oder Eingriffe Dritter.
Section 9 Haftung
(1) Wir haften unbeschraenkt bei Vorsatz und grober Fahrlaessigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Koerper und Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlaessigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung f?r mittelbare Schaeden, entgangenen Gewinn und Produktionsausfall ist im gesetzlich zul?ssigen Umfang ausgeschlossen.
Section 10 IT- und Cyber-Sicherheit
(1) Wir setzen angemessene Sicherheitsmassnahmen nach Stand der Technik ein.
(2) Eine absolute Sicherheit gegen Cyberangriffe kann nicht garantiert werden.
(3) Der Auftraggeber bleibt f?r eigene angemessene Schutzma?nahmen verantwortlich.
Section 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Section 12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der ELITE Control GmbH.
Section 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt.